Geld für das sie nichts weiter machen müssen, als sich an einen Versicherungsexperten, der mit diesem Thema vertraut ist, zu wenden. Weder Ihre eigene noch die Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter ist hier wirklich gebunden, um die Reduktion der Versicherungsprämien rasch und effizient zu erledigen.
Der Fuhrpark ist für jedes Unternehmen eine große Investition. Umso wichtiger ist es, die Flotte ausreichend abzusichern – und das natürlich zu möglichst niedrigen Prämien. Für eine kostengünstige und unkomplizierte Lösung dieses Problems gibt es spezielle Flottenversicherungsvereinbarungen. Das Wort „Flotte“ erzeugt bei vielen den Gedanken an einen großen Fuhrpark.
Fa. Ridi Leuchten GmbH
abc markets Teilnehmer seit 17.10.2005
Die einzige Aufgabe der Geschäftsführung bestand darin, eine Auflistung der Fahrzeuge und der dazugehörigen Versicherungspolizzen zu übermitteln. Der Rest wurde von den Experten unseres Maklerunternehmens erledigt.
Sowohl die exakte Erfassung der Fahrzeuge, wie auch der Versicherungsprämien in ein bearbeitbares EDV Format. Der Vergleich mit den nach der Ausschreibung übermittelten Prämien und Versicherungsbedingungen wurde selbstverständlich auch von den Experten des Versicherungsmaklers erledigt.
Bereits ab 3 Fahrzeugen eines Unternehmens ist es möglich, einen Flottenvertrag anbieten zu können. Damit können sie ihre KFZ-Kosten senken und für ihre künftigen Anschaffungen eine fixe und leicht kalkulierbare Versicherungsprämie sichern.
Relevant für die Prämiengestaltung ist der Schadensverlauf der gesamten Flotte. Zur Kalkulation der Fuhrparkprämien wird in jedem Fall der Schadensverlauf der Vorverträge als Basis für die zukünftige Prämiengestaltung herangezogen. Nur, wenn für die Vergangenheit ein vernünftiger Schadenssatz nachweisbar ist, ist auch eine wirklich günstige Prämie zu verhandeln. Hier kann es dann aber zu Einsparungen von über 50 % je Fahrzeug kommen.
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Wichtig bei der Versicherungslösung über Fuhrparkversicherung ist jedenfalls, dass ein einzelner Schaden nicht wie bei Einzelverträgen zu einer Erhöhung der jeweiligen Folgeprämie führt. Erst wenn die gesamte Flotte einen Schwellenwert erreicht (der in der Rahmenvereinbarung festgelegt wird), kommt es zu einer Nachverhandlung der Prämien. Ein Automatismus zur automatischen Erhöhung der Prämie wäre jedenfalls abzulehnen
Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Flottenvertrag auf Ihr Geschäftsjahr abgeschlossen werden kann, so dass sie es sich ersparen, für jedes einzelne Auto Abgrenzungen in der Bilanz aktivieren zu müssen.
Haftpflichtversicherung:
Die Haftpflichtversicherung wird mit einer Pauschalprämie berechnet, unabhängig vom Alter des Lenkers, der PS-Anzahl oder der km-Leistung. Zudem findet hier auch das Bonus / Malus System keine Anwendung. Das heißt für sie, dass sie sich nicht jedes Jahr für jedes Auto die Prämie neu berechnen müssen.
Die einzige Unterscheidung ist jene nach Fahrzeugklassen, wobei PKW und LKW mit einer Nutzlast unter 500 kg üblicherweise die gleiche Prämie bezahlen. Danach eine Prämienklasse für LKW mit Ladekapazität bis 1.500 kg und so weiter.
Achten Sie jedenfalls darauf, dass die Versicherungssumme keinesfalls zu gering angesetzt wird. Ein Fall aus der Praxis, bei dem in unserer Kanzlei ein Insasse eine Querschnittlähmung nach einem Verkehrsunfall erlitt, kostete die zuständige Haftpflichtversicherung 8,5 Mio Euro. Wenn hier nun die gesetzliche Mindestversicherungssumme abgeschlossen gewesen wäre, so müsste für den Rest das Unternehmen bzw. der Lenker des Fahrzeuges aufkommen.
Das könnte durchaus zu einer Haftung des Geschäftsführers führen und dieser müsste dann mit seinem Privatvermögen den Eigentümern der Firma gerade stehen. (Das Thema Geschäftsführerhaftung werden wir in einem der nächsten Artikel behandeln).
Kaskoversicherung:
Im Rahmen des Flottenvertrages können natürlich auch die Risiken am eigenen Fahrzeug, also Kaskoversicherung, abgedeckt werden. Auch hier erleichtert die Flottenvereinbarung die Kalkulation für den Ankauf von Fahrzeugen. Unabhängig von der Fahrzeugmarke wird ein fixer Prozentsatz, wieder nur getrennt nach Fahrzeugkategorie herangezogen. So wissen Sie schon während sie über den Ankauf nachdenken, welche Kosten für Haftpflicht und Kaskoversicherung auf sie zukommen.
Zu achten ist hier aber bei Vereinbarung des Rahmenvertrages, dass Punkte wie Leasingklausel, Neuwertentschädigung, missbräuchliche Verwendung, geografische Deckung usw. genau ausverhandelt sind.
Nur ihr Versicherungsmakler kann das für sie unabhängig und objektiv verhandeln. Selbstverständlich können in die Rahmenvereinbarung auch die Rechtsschutz und die Insassen- bzw. Lenkerunfallversicherung inkludiert sein.
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